Der Verkäufer des Fahrzeugs muss folgende Dokumente und Gegenstände übergeben:
- Kaufvertrag, von beiden Parteien unterschrieben.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Pickerl §57a-Begutachtung.
- Serviceheft, Wartungs- und Reparaturrechnungen (wenn vorhanden)
Die Abmeldung eines Kfz kann bei jeder Zulassungsstelle in ganz Österreich erfolgen. Unterlagen bei der Abmeldung: Amtlicher Lichtbildausweis des Abmeldenden. Zulassungsbescheinigung (beide Teile)